FAQ

  1. Wo finden Sie den GS AutoMarkt ?
  2. Wann erreichen Sie uns ?
  3. Warum sind die EU-Neuwagen vom GS AutoMarkt so günstig ?
  4. Wie sieht es beim Wiederverkauf aus ?
  5. Habe ich mit einem EU-Auto Nachteile ?
  6. Wer erledigt den Service für mein EU-Fahrzeug ?
  7. Bekomme ich ein Serviceheft für meinen EU-Neuwagen ?
  8. Hat mein EU-Neuwagen eine Herstellergarantie ?
  9. Wann muß ich bezahlen ?
  10. Was benötige ich zur Zulassung meines EU-Neuwagens ?
  11. Gibt es Probleme bei der Zulassung meines EU-Neuwagens ?
  12. Wie kommt mein EU-Neuwagen zu mir ?
  13. Wie funktioniert die Kaufabwicklung ?
  14. Ist das auch alles rechtens ?

  1. Wo finden Sie den GS AutoMarkt ?

    Der GS AutoMarkt befindet sich in Kaltental-Blonhofen im schönen Allgäu (Ostallgäu) im Bundesland Bayern, ca. 12 km von Kaufbeuren, 15 km von Buchloe (A96), 25 km von Landsbeg/Lech, 45 km von Kempten/Allgäu, 60 km von Memmingen, 60 km von Augsburg, 80 km von München, 115 km von Ulm, 130 km von Lindau/Bodensee, 200 km von Stuttgart, 250 km von Nürnberg/Franken, 390 km von Frankfurt, 550 km von Köln, 630 km von Berlin, 650 km von Dortmund, 650 km von Hannover, 760 Km von Bremen, 800 km von Hamburg entfernt.

    Anfahrt mit dem Auto von München, Augsburg oder Memmingen jeweils über die A96 bis Buchloe, dann von der A96 auf die B12 Richtung Kaufbeuren - Kempten/Allgäu - Lindau - Oberstdorf bis zur Abfahrt Jengen (ca. 1,3 km). Dann durch Jengen (Fahrtrichtung Schongau) über Ummenhofen, Eurishofen, Oberostendorf nach Blonhofen (ca. 10 km) wo Sie uns in der Ortsmitte finden.

    Anfahrt mit dem Auto aus Richtung Kempten/Allgäu über die B12 bis zur Abfahrt Germaringen, dann durch Germaringen nach Dösingen und weiter nach Blonhofen. (von B12 ca. 6 km)

    Mit der Bahn: wir holen Sie am Bahnhof in Buchloe oder Kaufbeuren ab! 


  2. Wann erreichen Sie uns ?
    • Unser Büro ist Montag bis Freitag von 9-18 Uhr besetzt.
    • Termine bitte telefonisch absprechen unter 08344-991655   
    • Unser Telefon ist täglich von 9 bis 22 Uhr besetzt. (auch Samstag und Sonntag)

  3. Warum sind die EU-Neuwagen vom GS AutoMarkt so günstig ?
    • Zum einen werden die Neuwagen in den verschiedenen EU Ländern von den Herstellern zu unterschiedlichen Preisen und Rabatten angeboten.
    • Zum anderen werden die EU-Neuwagen in großen Stückzahlen eingekauft bzw. bestellt. Die Preisvorteile geben wir direkt an unsere Kunden weiter.
    • Für Sie als Kunde enstehen keinerlei Nachteile.
    • Sie erhalten einen zulassungsfertigen Neuwagen, welchen Sie bei der Zulassungsbehörde einfach anmelden/zulassen.
    • Sie erhalten ein Serviceheft oder digitalen Nachweis für Ihren EU-Neuwagen (je nach Hersteller) und damit die europaweite Hersteller-Garantie, die Sie bei jedem Vertragshändler einfordern können, da die Garantie an das Fahrzeug gebunden ist.
    • Bei EU-Neuwagen gibt es auch keinerlei Qualitätsunterschiede gegenüber Deutschen Fahrzeugen. Zudem laufen alle in der EU produzierten Fahrzeuge vom gleichen Band, egal für welches Land das Fahrzeug bestimmt ist.
    • Warum mehr bezahlen, wenn es auch günstig geht.

  4. Wie sieht es beim Wiederverkauf aus ?

    Beim Wiederverkauf von EU-Fahrzeugen wird seit langem überhaupt kein Unterschied gemacht und es wird der gleiche Preis erzielt.


  5. Habe ich mit einem EU-Auto Nachteile ?

    Ganz im Gegenteil, oft haben EU-Fahrzeuge eine bessere Serienausstattung als Fahrzeuge die für den deutschen Markt gebaut werden.


  6. Wer erledigt den Service für mein EU-Fahrzeug ?

    Die Werkstätten der Vertragshändler sind lange nicht mehr so ausgelastet wie früher, da die neuen Autos kaum noch Service brauchen. Manche Dieselfahrzeuge müssen erst nach 30.000 bis 50.000 km zur ersten Inspektion! Machen Sie sich keine Sorgen, dass wird jeder Händler gerne machen!


  7. Bekomme ich ein Serviceheft für meinen EU-Neuwagen ?
    • Alle Fahrzeuge werden mit dem Herstellerspezifischen, zur Garatieabwicklung nötigen Serviceheft ausgeliefert
    • Zur Aushändigung benötigen wir eine Ausweiskopie vom Fahrzeughalter, sowie nach der Zulassung eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeug Brief)

  8. Hat mein EU-Neuwagen eine Herstellergarantie ?

    Alle EU-Neuwagen haben die normale Herstellergarantie und können in ganz Europa zu den jeweiligen Vertragshändlern unter den üblichen Bedingungen zur Erfüllung von Garantieleistungen und Inspektionen gebracht werden. EU-Importautos bekommen im Ausland manchmal, aber nicht immer, eine sogenannte Tageszulassung für statistische Zwecke. Trotzdem sind Sie im deutschen Brief der erste Besitzer. Die Herstellergarantie läuft aber ab dem Datum dieser Tageszulassung. Wenn Sie den Wagen dann einige Wochen später erhalten, haben Sie eine entsprechend verkürzte Garantiezeit. Dies sind in der Regel aber nur 2 bis 8 Wochen.


  9. Wann muß ich bezahlen ?
    • Bar bei Übergabe des Fahrzeugs (auch bei Anlieferung)
    • Alternativ - Überweisung vorab
    • Übrigens: Anzahlungen werden bei uns in der Regel nicht verlangt

  10. Was benötige ich zur Zulassung meines EU-Neuwagens ?
    • COC Dokument (ist beim Fahrzeug dabei)
    • EBV Versicherungsnummer (bekommen Sie von Ihrer Versicherung)
    • gültiger Personalausweis
    • Kopie der Fahrzeugrechnung
    • Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt (erhalten Sie von uns)
    • Bestätigung des TÜVs oder der DEKRA über die Überprüfung der Fahrgestellnummer (FIN-Bestätigung).

  11. Gibt es Probleme bei der Zulassung meines EU-Neuwagens ?
    • Nein - jedes Fahrzeug wird mit original COC-Dokument (EG Übereinstimmungsbescheinigung) ausgeliefert und kann somit bei jeder Zulassungsstelle problemlos zugelassen werden.
    • TÜV - jedes Fahrzeug erhält 3 Jahre TÜV

  12. Wie kommt mein EU-Neuwagen zu mir ?
    • Wenn Sie mit der Bahn kommen holen wir Sie gern am Bahnhof in Buchloe ab.
    • Alternativ bieten wir einen sehr günstigen bundesweiten Lieferservice.              Sie übernehmen das Fahrzeug bequem vor der eigenen Haustüre und brauchen sich um nichts kümmern.
    • Info unter 08344 - 99 16 55

  13. Wie funktioniert die Kaufabwicklung ?
    • Bei Lagerfahrzeugen: Nach der Auswahl Ihres Wunschautos erstellen wir eine Auftragsbestätigung, welche Sie entweder vor Ort unterzeichnen oder per Fax oder Mail (wenn Sie von weiter weg kommen) an uns zurücksenden. Anschließend wird das Fahrzeug zur Auslieferung vorbereitet.
    • Bei Bestellfahrzeugen und kurzfristig lieferbaren Fahrzeugen: Beim Kauf von Bestell- oder kurzfristig lieferbaren Fahrzeugen erhalten Sie eine verbindliche Bestellbestätigung. Eine Anzahlung wird in der Regel nicht verlangt (nur bei beispielsweise außergewöhnlichen Farben). Das Fahrzeug wird dann von uns bestellt. Sobald dieses zur Auslieferung steht, werden Sie von uns benachrichtigt.
    • Bezahlt wird das Fahrzeug bei Übergabe in Bar oder per Überweisung vorab.
    • Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 08344 991655

  14. Ist das auch alles rechtens ?

    Ganz sicher, dies wird sogar ausdrücklich von der EU-Kommission gefördert. Verbraucher sollten bestehende Preisunterschiede ausnutzen und entsprechende Firmen (wie etwa uns) mit der Beschaffung des Fahrzeugs im Ausland beauftragen.