Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen von GS AutoMarkt, Inhaber Günter Süß, Kreisstraße 28, 87662 Kaltental-Blonhofen. Neuwagenverkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelung unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Vertragsangebote der Firma GS AutoMarkt sind unverbindlich.

(2) Der Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die bei der Firma GS AutoMarkt vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma GS AutoMarkt die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweiligen genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Firma GS AutoMarkt ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.

(3) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Aufragsbestätigung der Firma GS AutoMarkt maßgebend.

(4) Die dem Angebot oder Auftragbestätigung zugrunde liegende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass insbesonders bei sogenannten EU-Fahrzeugen Abweichungen in Bezug auf die serienmäßige Ausstattung deutscher Fahrzeuge möglich sind und er akzeptiert diese Abweichungen als vertragsgemäß soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Konstruktions- oder Formänderungen, insbesondere das sogenannte Facelift, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges von Seiten des Herstellers oder Importeurs bleiben vorbehalten, sofern sich der Kaufgegenstand nicht erheblich verändert oder die Änderungen dem Kunden zumutbar sind. Sofern die Firma GS AutoMarkt oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass Lagerfahrzeuge auch älter als 12 Monate sein können.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug, Nichterfüllung

(1) Die Preise gelten ab Lager der Firma GS AutoMarkt ausschließlich etwaiger Versand- und Transportspesen für die Lieferung an den Kunden. Die Versandkosten werden in Höhe der entstehenden Kosten berechnet. Etwaige Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die Firma GS AutoMarkt kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.

(2) Berücksichtigt die Firma GS AutoMarkt Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

(3) Die Firma GS AutoMarkt stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird.

(4) Der Kaufpreis ist mit Übergabe in bar (bis 5.000,- Euro) fällig, oder bei höheren Beträgen per Überweisung. Wenn Sie über ein online Konto verfügen können Sie bei uns am Tisch überweisen. Ab dem jeweiligen Folgetag befindet sich der Kunde in Verzug. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Tritt die Firma GS AutoMarkt  vom Vertrag zurück und hat der Kunde den Rücktritt zu vertreten oder storniert die Firma GS AutoMarkt die Bestellung nach ihrem Ermessen auf Wunsch des Kunden, beträgt der pauschale Schadensersatz bei Neuwagen 15% und bei Gebrauchtwagen 10% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dem Kunden wird nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer und ohne Skonto.

(6) Bei schuldhaftem Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Firma GS AutoMarkt zu bezahlen, es sei denn, dass die Firma GS AutoMarkt einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, das der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.

§ 4 Produktauswahl auf dem Fernabsatzwege

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln Produnkte auszuwählen und zu bestellen.

(2) Hinsicht des gewünschten Produkts kann der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der Website der  Firma GS AutoMarkt, www.gs-automarkt.de - soweit dort abrufbar - einsehen oder erhält diese auf Wunsch, jedoch ohne Verpflichtung der Firma GS AutoMarkt hierzu, per Telefax oder per Post zugesandt. Diese Produnktbeschreibung erhält der Kunde zusätzlich in gedruckter Form, wenn ihm die bestellte Ware ausgeliefert wird.

§ 5 Rückgabebelehrung für Fernabsatzgeschäfte

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( per Mail oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt des Kaufvertrags/Bestellung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an:

GS AutoMarkt
Kreisstraße 28
D-87662 Kaltental-Blonhofen

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewären und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenfals Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung-wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre-zurückzuführen ist.

Der Käufer hat in Fall des wirksamen Widerrufs des Kaufvertrags Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Verschlechterung, vor allem für die durch die Zulassung des Fahrzeugs oder durch die zurückgelegte Fahrsterecke eingetretene Wertminderung zu leisten. Diese Rechtsfolge kann er dadurch vermeiden, dass er den Gebrauch auf eine Sicht-und Funktionsprüfung des stehenden Fahrzeugs beschränkt oder eine zur Prüfung des Fahrzeugs erforderliche Probefahrt über eine Fahrtstecke von max.20 Kilometern im öffentlichen Straßenverkehr durchführt und dafür entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen verwendet, welches ihm der Verkäufer auf Anforderung zur Verfügung stellt und eine Zulassung erst erfolgt, wenn der Käufer sich entschlossen hat, von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.

Im Falle der Wertminderung beträgt diese pauschal 0,5% des Kaufpreises je angefangenen 200 km, wobei die zur Prüfung erforderlichen 20 km ausgenommen bleiben und pauschal 20% des Kaufpreises im Falle der Briefeintragung. Dem Verbraucher ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Finanziertes Geschäft

Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und später von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehman, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksammwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie ein vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Wiederrufsrecht zusteht.

Ihr GS AutoMarkt

§ 6 Änderungen des Vertragsgegenstandes

Die Firma GS AutoMarkt wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produnktumfangs kurzfristig beantworten.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Gegen Ansprüche der Firma GS AutoMarkt kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltent machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma GS AutoMarkt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Firma GS AutoMarkt behält sich das Eigentum an der geliefertern Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Das Recht zum Besitz an der Zulassungsbescheinigung Teil II steht in diesem Zeitraum ausschließlich der Firma GS AutoMarkt zu. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle zu beantragen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Firma GS AutoMarkt ausgehändigt wird.

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch

Dritte vertraglich eine Nutzung einräumen.

(3) Wird die Ware vom Kunden b- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von der Firma GS AutoMarkt gelieferten Ware entspricht.

§ 9 Lieferfrist

(1) Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, immer unverbindlich. Sie beginnt mit Vertragsabschluss.

(2) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die Firma GS AutoMarkt nicht zu vertreten hat, so ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(3) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höheren Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die Firma GS AutoMarkt dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der Firma GS AutoMarkt zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet. Bei Unfällen im Überführungsfall erhält der Kunde bis zur Wiederbeschaffung einen Leihwagen.

(4) Ist der Firma GS AutoMarkt die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware bei unverbindlichen Lieferterminen länger als sechs Wochen aus oben genannten Gründen unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 10 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Firma GS AutoMarkt die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel bezüglich des Produnktes wird der Kunde der Firma GS AutoMarkt mitteilen.

(2) Die Gewährleistung ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr begrenzt. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Firma GS AutoMarkt zudem berechtigt, das Produnkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen. Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährung auf ein Jahr gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlassig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma GS AutoMarkt beruhen.

(3) Hat die  Firma GS AutoMarkt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig veruhrsacht wurde, so haftet sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Firma GS AutoMarkt nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zu Schadensregulierung durch die Versicherung. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma GS AutoMarkt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(4) Unabhängig von einem Verschulden der Firma GS AutoMarkt  bleibt eine etwaige Haftung wegen der Inanspruchsnahme von Vertrauen in besonderer Weise, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produnkthaftungsgesetz unberührt.

(5) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

§ 12 Garantie

(1) Die Firma GS AutoMarkt übernimmt nach Ablauf der Herstellergarantie keine Gewährleistung für das Fahrzeug/Ware, ausser es wird ausdrücklich zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart. Bei Neu/Fahrzeugen aus dem EU Ausland ist für den Beginn der Garantie das dortige Ablieferungsdatum oder die Tages/Kurzzulassung im Ausland geltend/maßgebend. Bei Neuwagen aus dem Innland gilt der Tag der Erstzulassung.

(2) Soweit eine Garantie durch den Hersteller eingeräumt wird, werden für die Ausfertigung der Garantieunterlagen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Kunden und der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.

§ 13 Datenschutz

Die Firma GS AutoMarkt wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetz, beachten.

§ 14 Erfüllungsort, anwendbares Recht Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der  Firma GS AutoMarkt und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma GS AutoMarkt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Kunde kann auch an seinem Sitz verklagt werden.